Wareneingang:
1. Kontrolle der Paketzahl – Tageszeitungen und Zeitschriften
Auf jedem Paket ist ein Versandschein, auf dem aufgezählt ist, welche Titel und in welcher Menge das jeweilige Paket enthält. Gleichzeitig ist auf diesem Verpackungsschein die Gesamtzahl der Pakete angeführt und vor dem Schrägstrich steht die Reihennummer des Pakets (Pakete mit Tageszeitungen und Pakete mit Zeitschriften werden separat gezählt).
Beispiel:
Eine Lieferung besteht aus 3 Paketen mit Zeitschriften und aus 2 Paketen mit Tageszeitungen. Die Bezeichnung der Pakete mit Zeitschriften ist: 1/3, 2/3, 3/3 – hinter dem Schrägstrich ist die Gesamtzahl der Pakete angeführt. Bezeichnung der Pakete mit Tageszeitungen erfolgt nach derselben Logik, d.h. 1/2, 2/2.
Ausnahme – Standardpaket bei Tageszeitungen:
Ein Standardpaket wird bereits in der Druckerei verpackt, PNS kennzeichnet es nicht und es wird in die Gesamtzahl der Pakete nicht eingerechnet, die mit dem Versandschein gekennzeichnet sind.
2. Fehlende Pakete
Wird bei der Kontrolle der Paketzahl ein Unterschied festgestellt, ist der Spediteur sofort anzurufen bzw. die Reklamationsabteilung der jeweiligen Division oder der Handelsvertreter spätestens bis 10 Uhr desselben Tages zu kontaktieren. Im Fall einer Samstagslieferung rufen Sie am nächsten Arbeitstag (meistens Montag) an.
3. Kontrolle der Lieferung nach Positionen und Stücken
Kontrolle der gelieferten Titel einschließlich Anzahl mit Lieferschein. Unterschiede sind in der Spalte „Differenz +/-„ mit entsprechendem Zeichen anzuführen.
Remission:
1. Abholungstermine
Remission wird täglich außer samstags abgeholt. Remission, die auf Freitags- und Samstagsliefer-/Remissionsscheinen angeführt ist, wird montags abgeholt.
2. Tageszeitungen und Zeitschriften werden für die Remission separat eingepackt
3. Remissionserfassung
In der dritten Spalte des Lieferscheins, die als „REMISSION“ bezeichnet ist, sind die Titel, ihre konkrete Ausgabennummer mit dem Lieferdatum angeführt, die an dem Tag, an dem sie auf dem Remissionsschein angeführt sind, zur Abgabe an PNS vorzubereiten sind.
In die Spalte schreiben Sie die Anzahl der Titel nur der angeführten Ausgabennummer, die sie zurückgeben.
Nachdem Sie die Anzahl aller Titel anführen, die Sie zurückgeben, bilden Sie ein bzw. mehrere Pakete. Das Paket binden Sie mit einer Schnur fest siehe (Anlage Nr. 1) und packen sie es am besten noch in eine Folie, altes Papier etc. um eventuellen Verlust des Titels vom Paket zu verhindern.
Jedes Paket muss mit einem Expeditionsschein der PNS gekennzeichnet sein (geliefert bei der Warenannahme, den Sie für den Bedarf der Remissionserfassung behalten), wo Sie den angeführten Inhalt der Titel auf dem Expeditionsschein streichen und nur das Datum der Remission und die Angabe, um welches Paket es sich handelt, ergänzen (1/x, 2/x, 3/x – wo x die Gesamtanzahl der Pakete bedeutet, die Sie zurückgeben) – siehe Anlage Nr. 2.
Im ersten Paket muss dann auch der Liefer-/Remissionsschein beigelegt sein.
Der Liefer-/Remissionsschein ist mit einem Stempel (soweit vorhanden) und Unterschrift des Abnehmers zu bestätigen.
Wichtig ist Abgabe der Remission am festgelegten Tag.
Gibt der Abnehmer die Remission am festgelegten Tag nicht ab, kann ihm solche Remission nicht anerkannt– von der Rechnung abgezogen werden, denn auch PNS ist verpflichtet, die jeweiligen Titel termingerecht an Verleger abzugeben.
Bitte geben Sie nur die Titel und die Ausgabennummern ab, die auf dem Liefer-/Remissionsschein angeführt sind.
Titel, die auf dem Liefer-/Remissionsschein nicht angeführt sind – d.h. Titel vor dem Ablauf ihrer Verkaufszeit, Titel, die im jeweiligen Liefer-/Remissionsschein nicht gefordert werden und ältere Ausgabennummern müssen dem Abnehmer weder in der Fakturierung berücksichtigt noch zurückgegeben werden.

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