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Auszug aus dem Distripress-Kodex


1. Einleitung

Der freie Zugang der Leser zu Presseerzeugnissen ihrer Wahl ist ein wesentlicher Teil der demokratischen Auseinandersetzung, sowie der nationalen und kulturellen Identität. Die Freiheit des Vertriebs ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Pressefreiheit.
Die für den Pressevertrieb gültigen Regeln müssen sicherstellen, dass alle Verlage und Titel Zugang zum Markt haben, ohne Diskriminierung eines Titels wegen seines Inhalts oder seiner Herkunft.


2. Produkt-Haftung

Die Pressefreiheit schließt die Verantwortlichkeit eines Verlages für den Inhalt seiner Produkte ein.


3. Angebot und Nachfrage

In der Regel legt der Verlag die Ausliefermenge zusammen mit seiner Vertriebsfirma fest. Die  disponierte Menge muss das voraussichtliche Absatzpotential berücksichtigen. Verlage und Vertriebsfirmen tauschen Marktinformationen aus, um für ihre Titel optimale Verkäufe und Erhältlichkeit anzustreben.
Verlage müssen die Neutralität der Vertriebsfirmen respektieren.


4. Alleinvertriebsrechte

Verlage gewähren ihren Vertriebspartnern Alleinverkaufsrechte. Die Vertriebspartner sind für die Durchsetzung der vereinbarten Vertriebsziele verantwortlich.
Die Verlage setzen alles in ihrer Macht stehende daran, den Vertrieb durch andere Kanäle als die der ernannten Vertriebspartner zu verhindern. Ebenso nehmen die Vertriebspartner davon Abstand, Titel außerhalb der definierten Gebiete und/oder Vertriebskanäle zu vertreiben.


5. Preisfestsetzung

Festpreise sichern Verlag, Vertrieb und Einzelhandel eine leistungsfähige und wirtschaftliche  Versorgung, Verteilung und Verfügbarkeit der Presseerzeugnisse.

Die Vertriebspartner verpflichten sich  zur Einhaltung der festgelegten Preise im Einzelhandel.


6. Remissionsrecht

Das Remissionsrecht ist Grundvoraussetzung zur Realisierung gemeinsamer Vertriebsziele. Diese  Voraussetzung erfolgt auf Basis vollständiger, detaillierter und zeitgerechter Dokumentation der Ausliefermengen, Verkäufe und Remissionen.


7. Verträge zwischen Verlagen und Vertriebsfirmen

Empfohlene Grundsätze für Verträge zwischen Verlagen und Vertriebsfirmen:
1. Name und Adresse der Vertragspartner,
2. Vertragsgegenstand (Exklusivität, Beschreibung der Presseerzeugnisse...),
3. Rechte und Pflichten der Vertriebsfirma (zeitgerechte Verteilung, Einhaltung des Erstverkaufstages und der Copy-Preise, Lieferung von Statistiken...),
4. Rechte und Pflichten des Verlags (Produkt-Haftung, rechtzeitige Anlieferung...),
5. Remissionsbearbeitung (Remissionsrecht, Form und Zeitpunkt der Remissionsabrechnung...),
6. Konditionen (Liefer- und Zahlungsfristen, benutzte Währung, Entgelt für außerordentliche Dienstleistungen...),
7. Allgemeine Klauseln (Vertragsgültigkeit, Kündigungsbedingungen...).