Die Umsetzung der neuen Geschäftspolitik erforderte Änderungen in den vorhandenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und im Kaufvertrag. 


Kurze Zusammenfassung der Geschäftsbedingungen:

• Einführung einheitlicher Kriterien für Rabatt- und Bonusberechnung nach der Rabatt- und Bonustabelle, die Bestandteil des Kaufvertrags Art. II/Abs.1 ist, öffentlichen Charakter hat und auf dem ganzen Gebiet der Tschechischen Republik gilt
• Mehrere Rabattkategorien nach erreichtem Umsatz (12 Gruppen)
• Die Verkaufsstellen werden in die Rabattkategorien nach durchschnittlichem Monatsumsatz im Nettowarenwert ohne MwSt. eingeordnet
• Der durchschnittliche Monatsumsatz im Nettowarenwert ohne MwSt. wird aufgrund der Umsätze im Nettowarenwert ohne MwSt. im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember festgelegt
• Möglichkeit der Rabattbegünstigung in Abhängigkeit von gewählter Zahlungsfrist
• Es kann eine Zahlungsfrist 7 Tage, 14 Tage, 21 Tage und 28 Tage vereinbart werden
• Der Bonus besteht aus dem Umsatzbonus, aus dem Bonus für Anzahl der Verkaufsstellen und aus dem Bonus für die Zahlungsart – die Höhe des zuerkannten Betrags aufgrund der Summe dieser Boni wird vom wirklich bezahlten Betrag berechnet
• Bedingung für die Zuerkennung eines Bonusses ist Einhaltung der Zahlungsfrist, Bezahlung des vollen Betrags, Bezahlung  von allen bereits fälligen Verbindlichkeiten und Einhaltung der im Vertrag vereinbarten Zahlungsart
• Die Rabatt- und Bonushöhe ist gültig für ein Jahr, vom 1. März bis Ende Februar des Folgejahres
• Rabatt und Bonus werden immer zum 1. März jedes Jahres  nach den wirklich verrechneten Beträgen im Nettowarenwert ohne MwSt. angepasst, nach der Erfüllung der gegenseitig vereinbarten Bedingungen und AGB für das abgelaufene Kalenderjahr (wird der Käufer über keine Änderung informiert, gilt die bisherige Rabatt- und Bonushöhe)
• Eine außerordentliche Möglichkeit der Neubewertung der Kriterien für Bonuszuerkennung für Anzahl der Verkaufsstellen, Zahlungsart und Zahlungsfrist auch außer der automatischen Jahresaktualisierung zum 1. März – eine Neubewertung kann aufgrund eines schriftlichen Gesuchs der Verkaufsstelle erfolgen, allerdings nur zum 1. September (das Gesuch muss spätestens 21 Tage vor der geforderten Änderung zugestellt werden)
• Rabatt- und Bonusänderung werden nicht vertraglich geregelt, es werden keine Vertragsnachträge unterzeichnet. Grund: Bei Rabatt- und Bonusänderung  in den nächsten Jahren wird es nur um eventuelle Verschiebungen im Rahmen der dem Verkäufer bereits bekannten  und im Kaufvertrag unterschriebenen Rabatt- und Bonuskriterien gehen, die die Änderung nicht betreffen wird. Die Verkaufsstelle wird über die Änderung informiert