Vertragsabschluss

Der Vertrag über den Verkauf periodischer und nichtperiodischer Presseerzeugnisse und über ihren Vertrieb enthält:
• Anlage Nr. 1 zum Vertrag – Spezifikation des Leistungsgegenstands und des vereinbarten Entgelts
• Anlage Nr. 2 zum Vertrag – Harmonogramm der Bestellungen, Lieferungen und Erstverkaufstage
• Anlage Nr. 3 zum Vertrag – Technische Angaben
• Allgemeine Geschäftsbedingungen


Der Vertrag ist mit der Verlegerunion abgestimmt, wird unbefristet abgeschlossen und kann gegenseitig abgestimmte Änderungen und Nachträge enthalten. Der allgemeine Wortlaut des Vertrags, der Anlagen und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird den Interessenten am Vertrieb auf Wunsch per E-Mail zugesendet.

Beim Vertrieb von einmaligen Veröffentlichungen kann der Vertrag durch sog. Annahmebrief ersetzt werden.

Vorlegung von Kopien aller erforderlichen Belege, z.B.:

• Gewerbeschein
• Auszug aus dem Handelsregister
• Registrierung als MwSt.-Zahler
• Registrierung des Titels beim Kulturministerium der Tschech. Republik
• Ggf. andere Dokumente
Für die Aufnahme in den Vertrieb ist der Barcode erforderlich, bei periodischen Titeln auch Suffix.
 

Rabatt wird aufgrund folgender Kriterien festgelegt:

• Nettowarenwert
• Erscheinungsfrequenz
• Remission (Altpapier oder Verlagsremission)
+  ergänzendes Kriterium: Höhe der verkauften Auflage


Dieser Grundrabatt stellt den gesamten Preis für den Vertrieb für První novinová spoleènost sowie für den endgültigen Einzelhändler dar und schließt folgende Dienstleistungen ein:
• Erarbeitung des Vertrags und der Anlagen, Anlegen des Titels im System
• Planung der PNS-Anforderung, Ausstellung der Bestellung und Absendung an den Verleger
• Wareneingang, grobe Übernahme, ev. Geltendmachung von Reklamationen
• Disposition der Ware an Divisionen und ihre Lieferung an die Divisionen
• Wareneingang in den Divisionen, detaillierte Übernahme, ev. Geltendmachung von Reklamationen
• Warendisposition an einzelne Verkaufsstellen und Re-Expedition
• Lieferung an die Verkaufsstellen
• Remissionsbeginn nach der vereinbarten Verkaufszeit
• Abholung und Erfassung von unverkauften Exemplaren
• Entsorgung der Altpapierremission
• Transport der Verlagsremission von den Divisionen in die Zentrale, ihre Erfassung
• Ausstellung und Absendung der Remissionsmeldung
• Einpackung und Auslieferung der Verlagsremission
• Fakturierung an Einzelhändler, Verwaltung des Saldos von Forderungen
• Verrechnung und Zahlung an Verleger.

Werden von PNS besondere Dienstleistungen für den Verleger sichergestellt, wird ihr Preis individuell nach Umfang dieser Dienstleistungen festgelegt.


Fakturierung:

Nach dem MwSt.-Gesetz stellt der Verleger innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag der steuerlichen Leistung den Steuerbeleg (Rechnung) aus, und zwar auf die volle Höhe der Lieferung. Nach Ablauf der vereinbarten Verkaufszeit meldet PNS dem Verleger die Remission und der Verleger stellt eine Gutschrift zur Rechnung entsprechend der Remissionshöhe aus (sog. „netto Verkauf“ kann nicht fakturiert werden). Das Zahlungsziel des Steuerbelegs wird vom Vertrag abgeleitet, Zahlungen erfolgen 2x wöchentlich  nach einem Aviso, d.h. Zahlung aller bis zum Datum der Zahlung fälligen Belege + Gliederung in einzelne Steuerbelege.
Die Verlagsremission steht binnen 5 Arbeitstagen ab dem Tag, an dem der Verleger die Remissionsmeldung erhält, zur Abholung zur Verfügung.
Änderungen in den Grundangaben über den Titel oder über den Verleger sind mit genügendem Vorlauf zu melden. PNS kann keine Titel in den Vertrieb übernehmen, die einen  fehlerhaften Nettowarenwert, Barcode, eine andere als vereinbarte Verpackung etc. haben.


Unsere Gesellschaft stellt weder Lieferungen ins Ausland noch Presse-Abonnement sicher.